Das Gebührensystem ist einfach. Sie können Ihren Kehricht entweder im Sack oder im Container bereitstellen. Sperrgut wird bis zu einer Abmessung von 150 x 70 x 80 cm mitgenommen. Sperrgüter, die mehr als 150 x 70 x 80 cm messen, können Sie bei regionalen oder kommunalen Sammelstellen entsorgen, oder benützen Sie die Rückgabemöglichkeit bei Ihrem Lieferanten. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
Die Sammlung von Altpapier, Karton, Glast etc. in Ihrer Gemeinde ist von der Kehrichtgebühr nicht betroffen. Für die Entsorgung dieser Wertstoffe erhebt Ihre Gemeinde eine separate Gebühr, die sogenannte Grundgebühr.
So können Sie den Kehricht und das Sperrgut bereitstellen:
Haushalte
in Säcken mit Gebührenmarken
in grauen Sammelcontainern für Säcke mit Gebührenmarken
in grauen Containern mit Gewichtsgebühr
Sperrgut bis 150 x 70 x 80 cm mit Gebührenmarken
Gewerbe und Industrie
Kehricht in grauen Containern mit Gewichtsgebühr
Sperrgut in grauen Containern mit Gewichtsgebühr
Sperrgut bis 150 x 70 x 80 cm mit Gebührenmarken
Landwirtschaft
Kehricht in grauen/schwarzen Containern mit Gewichtsgebühr